Mit Lachyoga Geld verdienen

Zeit – Geld – Energie – Ausgleich

Vorab

Hiermit möchte ich ein paar Gedanken, Hinweise, Tipps und Klarheiten zu diesem Thema zu Papier bringen. Ferner sehen anscheinend auch manche Personen meine Situation in einem falschen Licht und ganz neue Lachyoga-Leiter*innen haben eventuell etwas andere Erwartungen, die es zu relativieren gilt, nicht um zu demotivieren, jedoch um sich zu schützen. Ich kenne derzeit niemanden (auch weltweit, wobei ich natürlich nicht alle kenne) der/die mit seinen erzielten Gewinnen mit Lachyoga seinen/ihren Lebensunterhalt vollumfänglich verdienen kann. Die meisten haben noch zusätzliche finanzielle Quellen, seien es andere Jobs/Angebote (so wie ich mit animoVida und ganz wenig Stressmanagement und Fotografie), einen Partner (so wie ich), Erbe, Rente, etc. Es gibt jedoch ein paar Personen, die behaupten, sie könnten auch nur mit den Einkünften von Lachyoga leben, tun es aber defacto nicht.

Madan hat schon häufiger darauf hingewiesen, bzw. empfohlen, dass man nicht versuchen sollte, mit Lachyoga sein ganzes Geld zu verdienen, sondern eher im Nebenberuf. Dem kann ich mich zum Teil anschließen, wobei es auch die Seite gibt, dass eine 100 %ige Fokussierung darauf auch viel effektiver sein kann, als wenn man es nur nebenberuflich ausübt. Mehr dazu später.

Bei dem Thema kann einem schon das Lachen vergehen, aber wir Lachyoginis und Lachyogis wissen ja, dass man auch dann lachen kann😊 wenn es nicht luschtig ist😊.

 

Meine Geschichte, Situation, Außenwirkungen und die Realitäten

Ich habe schon ca. 1996 damit begonnen nebenberuflich zu arbeiten. Angefangen mit dem Verkauf von Kunsthandwerk auf Flohmärkten und Stadtfesten, mit dem Auflegen von Musik auf Hochzeiten und Partys, als Aktmodel😉, dann auch 1999 mit Tanztherapie und auch zusätzlich noch als Anästhesiepfleger in einer ambulanten Praxis.

Dabei habe ich noch mit 50 % in meinem Hauptberuf als Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivpflege in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet.

Dann kam Lachyoga mit hinzu und es wurde schnell (ca. 2010) recht viel. Ich habe mich dann entschlossen, mit Tanztherapie/animoVida, als Heilpraktiker für Psychotherapie und mit Lachyoga in die Vollselbständigkeit zu gehen. Ich wusste, dass es schwer sein würde, damit ein entsprechendes Einkommen zu generieren, aber ich hielt es einfach nicht mehr aus in meinem Hauptberuf, und da lag es nahe, mich mit dem vollselbstständig zu machen, was ich schon jahrelang nebenberuflich ausgeübt hatte.

Anfangs war es finanziell recht leicht, da ich im ersten Jahr noch keine Umsatzsteuer zahlen musste, ich Existenzgründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhielt, die auch noch den Krankenkassenbeitrag übernahm und auch meine Angebote sehr gut wahrgenommen wurden. Ich kann sogar sagen, dass ich richtig einiges an Geld übrighatte und mir so die ersten Reisen nach Hawaii, mir diverse Fotoausrüstung leisten und mich voll finanzieren konnte. Rücklagen zu bilden kam mir nur beschränkt in den Sinn.

Dann wurden die Zuschüsse weniger bzw. hörten ganz auf, ich musste Umsatzsteuer und Krankenkassenbeiträge zahlen, und auch andere Kosten gingen in die Höhe bei gleichzeitig weniger Umsatz. Auch stand ein Umzug an und das alte Auto versagte. Wenn ich in der Situation nicht von meiner Partnerin einen Zuschuss erhalten hätte, wäre ich insolvent gewesen. Diesen „Finanzknick“ registrierte auch das Finanzamt. Statt Hilfe zu bekommen, durfte ich eine Steuerprüfung erleben, die mich nochmals einen hohen Betrag und zukünftig weniger Gewinn kostete.

Aber es ging wieder bergauf mit dem Umsatz, und so wurschtle ich mich so durch. Zwischendurch ist der Schuldenberg weiter angewachsen, dann konnte ich mit einer ausgezahlten Lebensversicherung einen Teil zurückzahlen.

Da darf man sich natürlich fragen, wie kann er den dann immer einen so langen Urlaub machen [seit ein paar Jahren sind wir im Winter für 2 Monate in tropischen Gefilden]? Die Frage ist berechtig😊. Zum einen hat das was mit Prioritäten zu tun. Lieber jetzt leben und Schulden machen, als mit viel Geld sterben😊. Zum anderen habe ich nicht „normalen“ Urlaub, wenn ich im Ausland bin. Ca. 30 % der Zeit arbeite ich auch dort, beantworte E-Mails, überarbeite meine Skripten, meine Homepage oder erarbeite neue Seminare. Meine Urlaubsseminare sind sowieso Arbeit, wenn auch an einem richtig wunderschönen Ort in entspannter Atmosphäre. Aber es ist eben kein Urlaub, so wie du ihn vielleicht von deiner Angestelltenarbeit machst. Und ich erhalte weiterhin finanzielle Unterstützung von meiner Partnerin, die einen Teil der Urlaubskosten übernimmt. Von daher, ohne Susan könnte ich nicht ein solches Leben führen, bzw. ich hätte schon längst Insolvenz anmelden und mir wieder einen Angestelltenjob suchen müssen.

Nun ist es jedoch so, dass ich den Anspruch habe, mein Leben selbst zu finanzieren. Der Schritt in die finanzielle Abhängigkeit fiel mir sehr schwer und ist ein ständiger innerer und äußerer Prozess.

Heute verdiene ich zu ca. 60 % (schwankt von Jahr zu Jahr) mein Geld mit Lachyoga und zu 35 % mit Tanztherapie/animoVida (sei es im Rahmen meiner Tätigkeit als Heilpraktiker, oder mit Seminaren und Ausbildungen). 5 % machen vielleicht die Fotografie und Stressmanagement aus.

Wenn ich ein gutes Jahr habe, kann ich mir monatlich 2.000 €, wenn nicht, evtl. nur 600-1000 € brutto auszahlen. Was bedeutet in dem Fall „brutto“? Davon muss ich Krankenkasse, Rente und ggf. Einkommenssteuer zahlen. Abzüglich dieser drei Posten, bleiben in einem guten Jahr ca. 1.400 €, in einem schlechten Jahr ca. 300-600 € zum Leben (Miete, Essen, Kleidung, Urlaub, etc.). Und das bei durchschnittlich ca. 55 Wochenstunden, ohne Krankenlohnausfall oder bezahlten Urlaub. Alles klar? JA, das darf sich ändern! Ich will aber nicht jammern, denn ich übe eine äußerst sinnerfüllte und selbstbestimmte Arbeit aus.

Update: Die „Corona-Krise“ hat vielen Selbstständigen folgendes schmerzlich vor Augen geführt: In guten Zeiten musst du so viel verdienen, dass du auch über einen längeren Zeitraum eine schlechte Zeit gut überstehen kannst. Ggf. solltest du sogar so viel Rücklagen haben, dass du in einer Zeit ohne Einnahmen sogar noch investieren kannst, um dein Geschäft verändern zu können. Die meisten, so auch ich, haben diese Rücklagen nicht. Aber eigentlich musst du, wenn es gut läuft, richtig viel verdienen, davon aber eben auch viel auf die Seite legen. Die meisten Selbstständigen leben jedoch von der Hand in den Mund. Das geht nur solange gut, wie es so gerade eben gut läuft. Vor kurzem habe ich diesen Spruch gelesen: „Vor Corona hieß es: Warum sind deine Honorare so hoch? Jetzt heißt es: Warum hast du dir nicht genügend Rücklagen für einen solchen Fall angespart?“

 

Vorteile der (nebenberuflichen) Teilselbstständigkeit

Ich bin kein Steuer-Finanzberater. Von daher sind folgende Aussagen evtl. nicht ganz richtig (es ändert sich ja auch immer etwas). Wenn du eine 100 % richtige Aussage brauchst, frage den Finanzprofi.

  • Wenn du in deinem Angestelltenverhältnis mehr verdienst als in deiner nebenberuflichen Tätigkeit, musst du nicht einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag zahlen.
  • Du musst auch keine zusätzlichen Rentenbeiträge zahlen, wenn du weniger als 5.400 € im Jahr nebenberuflich verdienst (also Gewinn).
  • Wenn du weniger als 22.000 € Umsatz (Einnahmen, nicht Gewinn, vor dem 01.01.2020 lag die Grenze bei 17.500 €) hast, bist du wegen der „Kleinunternehmerregelung“ nicht umsatzsteuerpflichtig.
  • Dein Grundeinkommen (für Wohnung, Essen etc.) ist wahrscheinlich durch deinen Angestelltenjob gesichert.

 

Vorteile der Vollselbstständigkeit

  • Du kannst dich voll auf deine Herzenstätigkeit konzentrieren und bist selbstbestimmt.
  • Bestimmte Kosten erhöhen sich im Verhältnis zur Teilselbstständigkeit nicht (z.B. Büromiete, falls du schon in der Teilselbstständigkeit ein Büro hattest, Homepagekosten, Anschaffungen, wie z.B. ein PC), womit der Gewinn steigt.
  • Du kannst produktiver und effizienter arbeiten.

 

Wichtige finanzielle Grenzen

Es gibt bestimmte finanzielle Grenzen (Gewinn bzw. Einnahmen) die es zu beachten gilt. Meistens lohnt es sich kaum über diese Grenze zu gehen, falls du teilselbstständig bist. Wenn du vollselbstständig bist, kommst du jedoch kaum drumherum.

Auch wiederum: Ich bin kein Steuer-Finanzberater. Von daher sind folgende Aussagen evtl. nicht ganz richtig (es ändert sich ja auch immer etwas). Wenn du eine 100 % richtige Aussage brauchst, frage den Finanzprofi.

  • Wie schon erwähnt, wenn du dauerhaft (es darf ein Ausnahmejahr geben) über 22.000 € einnimmst (Einnahmen, NICHT Gewinn!), bist du umsatzsteuerpflichtig, was bedeutet, dass du 19 % deiner Einnahmen an das Finanzamt abführen musst. Ja, es wird die Umsatzsteuer gegengerechnet, die du bei deinen Kosten gezahlt hast. Trotzdem ist es natürlich für dich ein „Minusgeschäft“.
    Es gibt Berufsgruppen die keine oder weniger Umsatzsteuer zahlen. Wenn du z.B. als Arzt, Heilpraktiker oder therapeutischer Psychologe im engeren Sinne therapeutisch mit Lachyoga arbeitest, kann diese Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit sein. Bei mir ist dies für meine Arbeit in den Kliniken der Fall.
  • Wenn du über 5.400 € verdienst (hier kommt es also auf den Gewinn an) musst du ggf. 18,9 % Rentenbeitrag zahlen („Auch tritt die Versicherungspflicht kraft Gesetzes nur dann ein, wenn Sie Ihre Tätigkeit in mehr als geringfügigem Umfang ausüben, das heißt, wenn Ihr Arbeitseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze von aktuell regelmäßig 450 Euro im Monat übersteigt. Eine geringfügige selbständige Tätigkeit ist versicherungsfrei. Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/01_Selbststaendig_und_pflichtversichert/selbststaendig_und_pflichtversichert_node.html) Auch hier gibt es Ausnahmen, wie z.B. für eine therapeutische Tätigkeit oder wenn du mehrere Personen einstellst, die wiederum Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
  • Wenn du mehr als 2.400 € über einen Bildungsträger (z.B. VHS) oder einen Verein verdienst, ist auch dies steuerpflichtig, ggf. sogar umsatzsteuerpflichtig, wenn du das, was du dort anbietest, hauptberuflich machst.
  • Thema Krankenkasse: Da hat sich vor kurzem einiges verändert, auf jeden Fall bei der DAK bzw. gesetzlichen KK. Nun gibt es anscheinend nur einen Unterschied, ob man die Tätigkeit neben oder hauptberuflich macht. Im Internet habe ich u.a. folgenden Text gefunden:
    „Definiert wird die nebenberufliche Selbstständigkeit normalerweise nach diesen Merkmalen:

    • nicht mehr als 18 Stunden Arbeitszeit im Nebenberuf
    • kein höheres Gehalt als das reguläre Arbeitseinkommen

Die Krankenkasse muss unbedingt informiert werden, wenn man nebenberuflich selbstständig tätig sein möchte. Eine einmalige Information reicht nicht aus, denn man muss regelmäßig (normalerweise einmal im Jahr) Auskunft über Arbeitszeit und Einkommenshöhe erteilen. Der Grund dafür ist folgender: Überwiegt der Anteil der selbstständigen Nebentätigkeit bei Arbeitszeit und/oder Verdienst, stuft die Krankenkasse den Versicherten als Selbstständigen ein. Das hat Folgen für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge, die sich dann nach dem Gesamteinkommen richten.
Dies ist der Grund dafür, dass viele Selbständige lieber den Wechsel zu privaten Krankenversicherungen bevorzugen, denn hier werden die Mitgliedsbeiträge anders berechnet und fallen häufig niedriger aus als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Problematisch wird es, wenn man die Krankenkasse nicht oder verspätet über Änderungen bei Arbeitszeit und Einkommenshöhe informiert. Stellt sich nämlich heraus, dass die Anteile der Selbstständigkeit, die der hauptberuflichen Arbeit übersteigen, fallen gegebenenfalls entsprechende Nachzahlungen an.

Quelle: https://www.karrierepropeller.de/angestellt-und-selbststaendig/

Das bedeutet, dass du dir sehr gut überlegen musst, ob du mehr Stunden als im Angestelltenjob mit der Selbstständigkeit verbringst und/oder mehr als im Angestelltenjob mit der Selbstständigkeit verdienst, weil du dann auf deine gesamten Einnahmen (Lohn UND Gewinn aus der Selbstständigkeit) Krankenkassen-Beiträge zahlen musst.
Ferner gibt es bei der DAK eine Mindestbemessungsgrenze von derzeit (Stand 14.08.2019) von 1.038,33 € monatlich. Das bedeutet, dass du als Vollselbstständige*r mindestens auf diesen Betrag prozentual Beiträge zahlen musst, egal ob du 400, 800 oder eben 1.038,33 € monatlich verdienst (also steuerlicher Gewinn laut Steuerbescheid, inkl. Gewinn aus z.B. Vermietungen, Kapitalerträgen etc.). Wenn du mehr als 1038,33 € erwirtschaftest musst du auch prozentual mehr zahlen.

 

Kalkulation für Anfänger

Viele Anfänger/Laien ohne betriebswirtschaftliche Kenntnisse (so wie ich) rechnen sich gerne etwas schön. Zu beachten ist, den realistischen Gewinn zu betrachten und was du letzten Endes zum Leben verdienst, also netto auf dem Konto hast, abzüglich der Kosten, inkl. Steuer, Krankenkassen- und Rentenbeiträge etc.

Super schöngerechnetes Beispiel:

  • Lachyoga-Basis-Tagesseminar mit 10 Teilnehmern (Die musst du aber auch erstmal finden!), die alle 95 € zahlen.
  • Gedanke: Super, ich verdiene 950 € an einem einzigen Tag in nur 8 Stunden, also einen Stundenlohn von 118,75 €! Klasse!

Etwas realistischer aber noch stark schöngerechnetes Beispiel:

  • 950 € Einnahmen (so wie oben).
  • 200 € Ausgaben, für Raummiete etc., nur für diesen einen Workshop!
  • Somit (erstmal) 750 € Gewinn.
  • 8 Stunden Seminar, aber du hattest ja die Anfahrt, hast den Raum hergerichtet, den Workshop vorbereitet etc., also alles Arbeit vorher und nachher etc. Somit bist du vielleicht insgesamt bei 20 Stunden Arbeit nur für diesen einen Workshop.
  • Daraus ergibt sich ein Stundenlohn von 37,50 €. Das sieht schon ganz anders aus, ist aber immer noch unrealistisch.

Schon realistischer aber immer noch ein etwas schöngerechnetes Beispiel:

  • 950 € Einnahmen (so wie oben).
  • 200 € Ausgaben, für Raummiete etc., nur für diesen einen Workshop!
  • ABER es gibt auch die fixen Kosten, wie z.B. PC, Papier, Drucker, ggf. Büromiete, Homepage, etc. Schwierig einzukalkulieren, aber sagen wir mal, du hast durchschnittlich im Jahr nur 2.000 € fixe Kosten und bietest 10 solcher/bzw. ähnlicher Workshops an. Somit belaufen sich die Kosten auf 400 € (200 € variable Kosten, anteilig [ein Zehntel] 200 € fixe Kosten).
  • Somit 550 € Gewinn.
  • 20 Stunden Arbeit, mit der Vor- und Nachbereitung und der Durchführung für diesen einen Workshop! (siehe oben).
  • ABER es gibt ja noch die Arbeitszeit, die du investierst, welche nicht nur für diesen einen Workshop relevant ist, sondern wieder für alle, sagen wir mal 10 Veranstaltungen. Dazu zählt z.B. die Bearbeitung deiner Homepage, eine Fortbildung, Newsletter erstellen etc. Sagen wir mal, dies sind durchschnittlich nur 200 Stunden im Jahr. Somit kannst du 20 Stunden [ein Zehntel] auf den Workshop draufrechnen und landest bei insgesamt 40 Stunden.
  • Daraus ergibt sich ein Stundenlohn von 13,75 €. Schon anders, ist aber immer noch nicht ganz realistisch.

Noch realistischer, vor allem für Lachyogis die (fast) damit ihr ganzes Einkommen erzielen wollen, braucht es noch die Beachtung von:

  • Umsatzsteuer?
  • Musst du auf deinen Gewinn prozentual Krankenkassen- und Rentenbeiträge zahlen?
  • Einkommensteuer?
  • Wenn ja, dann wird aus den 13,75 € schnell ein einstelliger Betrag!
  • Ferner ging ich in dem Beispiel davon aus das du 10 Teilnehmer*innen hast und 10 solcher/ähnlicher Veranstaltungen hast. Klar, du könntest auch mehr Teilnehmer*innen haben, aber evtl. auch bedeutend weniger (bis sogar auch Ausfall), mit entsprechend weniger Einnahmen, bei fast gleichen Kosten und Zeitaufwand.

Daraus ergeben sich folgende Rückschlüsse:

  • Es kann sehr effektiv sein, dasselbe Angebot mehrmals anzubieten, da sich somit die Vorbereitungszeit sehr reduziert. Sprich, wenn du z.B. 10 Stunden brauchst, um einen solchen Tagesworkshop für dich im Detail zu planen, diesen aber nur einmal anbietest, dann musst du die 10 Stunden komplett auf den einen Workshop kalkulieren. Bietest du ihn auf lange Sicht 10 Mal an, ohne groß was zu verändern, dann musst du nur 1 Stunde pro Workshop rechnen. Ich hoffe du verstehst das Prinzip dahinter, auch wenn es in dem Beispiel etwas hinkt. Gleiches gilt auch für die nächsten Punkte.
  • Ähnlich ist es mit den Zeiteinheiten für allgemeine Tätigkeiten, z.B. eine Visitenkarte zu erstellen. Wenn dich dies 1 Stunde kostet, du aber nur einen Workshop anbietest, dann musst du die Stunde voll auf den Workshop draufrechnen. Wenn du 10 anbietest, dann sind es nur 6 Minuten.
  • So ist es auch mit den allgemeinen Kosten. Wenn du dir einen Beamer für 500 € kaufst, aber nur eine Präsentation damit hältst, müsstest du den vollen Betrag bei der einen Präsentation einkalkulieren. Wenn du über die Zeit 100 Präsentationen hältst, sind es nur 5 €. Klar kalkuliert man nicht wirklich so, wichtig ist aber das Prinzip dahinter.
  • In meinem Fall hat es zwar durch Synergieeffekte auch Vorteile zwei „Baustellen“ (animoVida und Lachyoga) zu haben, aus oben genannten Überlegungen, wäre es jedoch effektiver, nur eins zu machen. So muss ich z.B. zwei Webseiten pflegen etc. Aber ggf. sind die Synergieeffekte (z.B. lernt mich jemand über animoVida kennen und macht dann auch bei mir Lachyoga) so wertvoll, dass es sich auch betriebswirtschaftlich lohnt, beides weiterhin anzubieten.